Städtebau- und Wohnraumförderung

Allgemeine Beratung zu bestehenden Förderprogrammen (Bund und Land Brandenburg) bezüglich der Städte- und Wohnraumförderung

1.  Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist ein differenziertes Förderprogramm des Bundes und der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von Städten, aber auch Dörfern

  • von erneuerungsbedürftigen zumeist älteren Stadtkernen und Gründerzeitstadtteilen,
  • des städtebaulichen Denkmalschutzes in historischer Stadtkernen,
  • des Stadtumbaus in den vom Leerstand betroffenen Wohnvierteln,
  • einer sozialen Stadt in sozial bedrängten Gebieten,
  • der Entwicklung neuer Stadtteile in besonderen städtebaulichen Lagen.

Der Bund, die Länder und die Städte messen der Städtebauförderung eine große städtebauliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Bedeutung zu.

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2.  Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderung des Landes Brandenburg bezieht sich vorwiegend auf Maßnahmen in besonderer Gebietskulisse (innerhalb der innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, den vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) geförderten Stadtumbaustädten sowie in Mittelzentren).

2.1.  Wohneigentumsförderung in Innenstädten

Die Wohneigentumsförderung des Landes Brandenburg

  • dient der Bildung von Wohneigentum oder
  • der Modernisierung und Instandsetzung in Verbindung mit der gleichzeitigen energetischen Sanierung vorhandenen Wohneigentums.

2.2.  Mietwohnraumförderung

Bei der Mietwohnraumförderung des Landes Brandenburg geht es um

  • Förderung von Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationsgerechten Anpassung von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten in besonderer Gebietskulisse,
  • Förderung von Baumaßnahmen (z.B. Ein- oder Anbau von Aufzügen) zur Schaffung des barrierefreien Zugangs zu Mietwohngebäuden und -wohnungen in besonderer Gebietskulisse
  • Verbesserung der Wohnsituation für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum ohne eingeschränkte Gebietskulisse.


weiterführende Web-Links:




  • Entsprechend den Hinweisen und Förderbedingungen des jeweiligen Fördermittelgebers
  • Antragsformulare und konkrete Förderbedingungen erhalten Sie von den Fördermittelgebern.
  • Gesetze, Richtlinien und Vorschriften der Fördermittelgeber

Nicole Schwarz

SG Strukturentwicklung

03334 214 1832

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