Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Fahrerlaubnisse aus EU- oder EWR-Staaten werden ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung unter Vorlage folgender Dokumente umgeschrieben:

  • biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • gültiger ausländischer Führerschein

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU oder des EWR dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Begründen sie einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate.

Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind, wird ganz oder teilweise auf die Prüfung verzichtet. Folgende Unterlagen werden zur Umschreibung benötigt:

  • biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • ggf. Angaben zur Fahrschule, wenn Prüfung notwendig
  • ggf. Angaben zur Prüfstelle und zum Prüfort, wenn Prüfung notwendig

Inhaber von Führerscheinen aus allen anderen Staaten (Drittstaaten) müssen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Dies kann nur unter Beteiligung einer Fahrschule erfolgen. Die für Erstbewerber vorgeschriebene Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) ist jedoch nicht notwendig.

Bei der Umschreibung von Pkw- oder Motorrad-Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • gültiger ausländischer Führerschein, sowie dessen Übersetzung durch eine anerkannte Stelle bzw. Automobilklub
  • Angaben zur Fahrschule
  • Angaben zur Prüfstelle und zum Prüfort
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • gültiger ausländischer Führerschein, sowie dessen Übersetzung durch eine anerkannte Stelle bzw. Automobilklub
  • Angaben zur Fahrschule
  • Angaben zur Prüfstelle und zum Prüfort
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung(nicht älter als 1 Jahr)
  • Funktions- und Leistungstest (beim Bus ab Vollendung des 50. Lebensjahres)
  • Führungszeugnis welches nict älter als 3 Monate ist (beim Bus)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis unbedingt im Original vorgelegt werden. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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