Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Unterhaltsvorschuss kann von alleinerziehenden Elternteilen (ledig, verwitwet, geschieden oder vom Ehegatten dauernd getrennt lebend), die keinen Unterhalt oder Unterhalt unterhalb des UVG-Satzes vom anderen Elternteil erhalten, beantragt werden.

Die Zahlbeträge im UVG liegen ab 1. Januar 2023 derzeit bei:

  • 187,00 Euro für die Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahre
  • 252,00 Euro für die Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren
  • 338,00 Euro für die Kinder im Alter von 12 bis unter 18 Jahren

Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei der Unterhaltsvorschussstelle.

Kontakt

E-Mail: unterhaltsvorschuss@kvbarnim.de

Wer Ihr Ansprechpartner ist, richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes:

Buchstaben

Ansprech-
partner/-in

Telefon-
Nummer

A, B

Frau Frost 03334 214-1221

C-F, St

Frau Babatz 03334 214-1547

G, L, T

Frau Breitkreutz 03334 214-1576

M, R

Frau Pagenkopf
 
03334 214-1220
 

H, I, Kr-K*ende

Frau Schreiber 03334 214-1544
 

J, N-Q, U, V, X-Z

Frau Kremzow
 
03334 214-1545
 

S (ohne St)

Frau Sucher
 
03334 214-1219
 

K-Ko, W

Frau Sauer 03334 214-1546

Altfälle (ungerade)
Altfälle (gerade)
Altfälle

Frau Popper
Frau Teichmann
Frau Mroß

03334 214-1218
03334 214-1548
03334 214-1549

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