Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten

Grundlage unserer Arbeit ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
Erhalten wir von meldepflichtigen Personen eine Meldung über das Auftreten einer übertragbaren Erkrankung entsprechend Infektionsschutzgesetz, werden durch uns dem Einzelfall entsprechend Maßnahmen eingeleitet, die eine Weiterverbreitung und weiteres Auftreten der Erkrankung verhindern sowie bereits erfolgte Infektionen frühzeitig erkennen.

Über folgenden Link Robert-Koch-Institut erhalten Sie umfassende Informationen über meldepflichtige Infektionskrankheiten.

Karina Venzke

Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt

03334 214 1619

Constanze Lindemann

Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt

03334 214 1617

Sandra England

Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt

03334 214 1618

Edina Schumann

03334 214 1670

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