Verwertung/ Verschrottung eines Fahrzeuges

Ist ein Fahrzeug einer anerkannten Stelle zur Verwertung/Verschrottung überlassen worden, hat der Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen.

  • 13,80 Euro bei Außerbetriebsetzung
  • 10,50 Euro bei nachgereichtem Verwertungsnachweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis des Verwertungsbetriebes
  • (beide) Kennzeichentafel(n) (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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