Wohngeld

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Der Antrag auf Miet- bzw. Lastenzuschuss kann bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Wenn Sie im Landkreis Barnim (außer Stadt Eberswalde) wohnen, ist die Wohngeldstelle des Landkreises Barnim für Sie zuständig. Ihren Antrag richten Sie an Landkreis Barnim, Grundsicherungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde. Einwohner der Stadt Eberswalde richten Ihren Antrag bitte an die Stadt Eberswalde, Bürgeramt - Sachgebiet Wohnen, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde

Wohngeld-Plus-Gesetz

Das „Wohngeld-Plus-Gesetz“ trat am 01.01.2023 in Kraft. Durch die Novellierung soll sich die Zahl der Anspruchsberechtigten verdreifachen und die Höhe des Wohngeldes zum Teil verdoppeln. Außerdem wurde Ende 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss (Heizkostenzuschuss II) eingeführt. Aus diesen Gründen gehen in der Wohngeldstelle des Landkreises Barnim aktuell viele Anträge ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle bemühen sich um eine zügige Bearbeitung der Anträge. Wir bitten Sie daher vorerst auf persönliche, telefonische und E-Mail-Nachfragen zum Bearbeitungsstand zu verzichten. 

Erklär-Video zum Wohngeld

Heizkostenzuschuss II

Wenn Sie im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, wird Ihnen die Einmalzahlung voraussichtlich im April 2023 automatisch ausgezahlt.

Ansprechpartner

Ihren Antrag richten Sie bitte an:

Landkreis Barnim
Grundsicherungsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde

Kontakt

Für Fragen zur Antragstellung erreichen Sie das Grundsicherungsamt unter folgender Rufnummer:

Hotline: 03334 214 1302
Fax: 03334 214 2302
Email: grundsicherungsamt@kvbarnim.de

Die genannte E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.

Sprechzeiten der Wohngeldstelle

Dienstag 9 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Antrag für den Mietzuschuss

Antrag Lastenzuschuss

Weiterleistungs-/Erhöhungsantrag Wohngeld

Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen weiteren notwendigen Unterlagen an den Landkreis Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Grundsicherungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde geschickt werden. 

Insbesondere werden folgende weitere Unterlagen benötigt:

Allgemein

•    Meldebescheinigung
•    Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Formular Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber oder Lohn-/ Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, aktueller Rentenbescheid, ALG-I/II Bescheid, BaföG-Bescheid, Festsetzungsbescheid Unterhaltsvorschuss, Elterngeldbescheid usw.)
•    Nachweise bei Kapitalerträgen 
•    Bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich eine Schulbescheinigung
•    Ggf. Schwerbehindertenausweis
•    Ggf. Nachweis Pflegegrad

Mietzuschuss

•    Mietvertrag vollständig in Kopie
•    Formular Mietbescheinigung (ausgefüllt vom Vermieter)
•    Mietzahlungsnachweise der letzten 3 Monate (Kontoauszüge, Quittungen)

Lastenzuschuss bei Eigenheim

•    Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
•    Formular Fremdmittelnachweis
    (Darlehensvertrag, aktueller Jahreskontoauszug usw.)
•    Formular Wohnflächenberechnung
•    Aktueller Grundsteuerbescheid und Zahlungsnachweis der Grundsteuer 

Die Bearbeitung Ihres Wohngeldantrages dauert in der Regel zwischen 6 bis 8 Wochen. In dieser Zeit sollten Sachstandsanfragen unterbleiben.

 

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