Zulassung eingeführter Fahrzeuge

Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Zulassung eines eingeführten Neufahrzeuges aus der Europäischen Union:

  • Nachweis einer EG-Typgenehmigung (z.B. CoC-Papier, EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller)
  • sofern vorhanden ausländische Fahrzeugpapiere ohne Eintrag eines bisherigen Halters oder Bestätigung des Herstellers oder Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • eVB-Nummer von der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei eingeführten Neufahrzeugen aus der EU muss vom Fahrzeughalter eine Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden

 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Zulassung eines eingeführten Gebrauchtfahrzeuges aus der Europäischen Union:

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • ausländische Kennzeichentafel(n), wenn im Ausland noch zugelassen
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • eVB-Nummer von der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Nachweis einer EG-Typgenehmigung (z.B. CoC-Papier, EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach Richtlinie 2014/45/EU

 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Zulassung eines eingeführten Neufahrzeuges, welches nicht aus der Europäischen Union stammt:

  • Vollgutahcten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Bestätigung des Herstellers oder Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • Zolllunbedenklichkeitsbescheinigung
  • eVB-Nummer von der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Zulassung eines eingeführten Gebrauchtfahrzeuges, welches zuletzt nicht in der Europäischen Union zugelassen war:

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • ausländische Kennzeichentafel(n), wenn im Ausland noch zugelassen
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer EG-Typgenehmigung (z.B. CoC-Papier, EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller) und zusätzlich einen Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung oder Vollgutahcten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • eVB-Nummer von der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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