Zulassung von Eingriffen in Natur und Landschaft

Eingriffe sind, soweit sie unvermeidbar sind, auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen zu kompensieren.

Vor jedem Bauvorhaben soll deshalb überlegt werden, wie der Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering gehalten und auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden kann. Hierzu zählt:

  • Standort im unmittelbaren Bereich schon vorhandener baulicher Anlagen
  • Ersatz baufälliger Gebäude an gleicher Stelle vor komplettem Neubau in der freien Landschaft
  • umweltschonende Wegebefestigungen z. B. wasserdurchlässige Wegedecken, Schotterrasen
  • insgesamt Wahl eines Standortes, der eine größtmögliche Schonung ökologisch wertvoller Flächen wie Hecken, Feldgehölze, Bäume, Kleingewässer, Feuchtwiesen und Bachläufe berücksichtigt.


Zur Kompensation der Eingriffsfolgen können beispielsweise folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Entsiegelung von Flächen mit anschließender extensiver Nutzung
  • Eingrünung von Gebäuden
  • Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen
  • Anlage, Ergänzung und Vervollständigung von Obstwiesen
  • Neuanlage oder Sanierung von Kleingewässern
  • Anlage von Uferstreifen und Pufferzonen um Tümpel und Teiche


Im Regelfall werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen während bzw. nach Beendigung des Eingriffs durchgeführt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich unter den Voraussetzungen des § 16 BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde vorgezogene Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft anrechnen zu lassen.

Flächenpool
Vorrangiges Ziel und Aufgabe des Flächenpools Barnim ist neben der Ausweisung von Suchräumen, auch Maßnahmen für die Kompensation unabhängig von einem bestimmten Eingriffsvorhaben zur Vermittlungsreife zu führen, um sie im Bedarfsfall Vorhabensträgern anbieten und vermitteln zu können. Für den Flächenpool kommen grundsätzlich alle Maßnahmearten in Betracht, die ein Aufwertungspotential für Natur und Landschaft haben. Da die Eingriffsvorhaben hauptsächlich das Schutzgut Boden betreffen, wird der Schwerpunkt auf bodenbezogene Maßnahmen, insbesondere Entsiegelung und Rückbau baulicher Anlagen, gelegt. Weitere Maßnahmen dienen z.B. der Entwicklung wertvoller Biotope, der Renaturierung von Gewässern, der Extensivierung der Bodennutzung oder der Aufwertung des Landschaftsbildes. Die Bemessung erfolgt nach dem Barnimer Modell und den zugehörigen Kostentabellen .

Je nach Art des Eingriffs sind verschiedene Unterlagen und Angaben erforderlich. Regelmäßig sind erforderlich:

  • Lageplan, Maßstab 1:200 - 1:2.000
  • Darstellung der vorhandenen und geplanten Flächenversiegelungen
  • sämtliche Gehölze, die auf Grund des Bauvorhabens beseitigt werden müssen mit Angaben zu Art und Größe der betroffenen Gehölze
  • Darstellung und Beschreibung der vom Antragsteller beabsichtigten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. Flächenentsiegelungen, Ersatzpflanzungen, Schutzpflanzungen)
  • § 14 bis 17 BNatSchG

Dirk Schuster

Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde

03334 214 1543

Christine Klemann

Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde

03334 214 1531

Carolin Schlenther

Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde

03334 214 1540

David Pächnatz

Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde

03334 214 1582

Anna-Sophie Mailänder

Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde

03334 214 1541

Antje Reetz

Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde

03334 214 1537

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