Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler
Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler in einem Ausbildungsverhältnis nach Maßgabe der Richtlinien Unterkunft-Verpflegung - RL-UV vom 31. August 2019
Antragsberechtigt sind:
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung im Land Brandenburg
- deren Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und zuständige Berufsschule, einschließlich der Weg- und Wartezeiten, drei Stunden überschreiten würde.
Zuständig ist der Landkreis in dem sich der Ausbildungsbetrieb bzw. der überwiegende Teil der Ausbildung befindet.
Der Antrag ist bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr und bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene 2. Schulhalbjahr zu stellen!
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Originalbelege für Unterkunft und Verpflegung (Tage/Übernachtung sollten zu erkennen sein)
- Kopie Turnusplan Berufsschulunterricht
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