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ÖPNV

Rollstuhlgerecht

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Öffentlicher Personennahverkehr

Der Landkreis Barnim bietet ein gut ausgebautes Netz an Bus- und Bahnverbindungen, um eine zuverlässige und nachhaltige Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zum öffentlichen Personennahverkehr in der Region. Nutzen Sie die Angebote des ÖPNV für eine umweltfreundliche und bequeme Fortbewegung im Landkreis Barnim.

Nahverkehrsplan 2023 bis 2026

 

Vergabe des Landkreises Barnim über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

OJ S 241/2025 15/12/2025

Der Landkreis Barnim (Landkreis) ist als Aufgabenträger gem. § 3 Abs. 3 ÖPNVG Brandenburg verantwortlich für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im kommunalen öffentlichen Personennahverkehrs (kÖPNV) und gemäß § 3 Abs 5 ÖPNVG Brandenburg zuständige Behörde gem. Art. 2 lit. c) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370).
In dieser Funktion beabsichtigt der Landkreis zur Sicherstellung der im allgemeinen Interesse stehenden Verkehrsleistungen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) in Verbindung mit § 108 GWB und § 8 a Abs. 3 PBefG an einen Inhousebetreiber zu vergeben. 

Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. 

Ergänzungsdokument zum Download