Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Katasterbehörde
Die Katasterbehörde ist zuständig für die Dokumentation der Flurstücksgrenzen und baulichen Anlagen sowie für die Bereitstellung von Informationen aus dem sogenannten Liegenschaftskataster. Dies umfasst u.a. Angaben zur tatsächlichen Nutzung (Nutzungsart), Bodenschätzung oder auch die nachrichtlich geführte Information zum Eigentümer (nur für Personen mit berechtigtem Interesse). Durch die räumliche Festlegung von Eigentumsgrenzen ist das Liegenschaftskataster Teil der Eigentumssicherung an Grund und Boden.
Unsere Themen und Leistungen
Die im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführten beschreibenden Informationen der Liegenschaften, z.B. Eigentümer, Lagebezeichnung, Nutzungsart, Fläche, Bodenwertzahlen, aber auch die geometrischen Informationen der Liegenschaften können in verschiedenen Datenformaten oder als Ausdruck auf fälschungsgeschütztem Papier zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis: Angaben zum/zur Eigentümer/in werden nur weitergegeben an den/die betroffene/n Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/n eines Grundstückes sowie an Personen, die eine Vollmacht des/der Eigentümers/Eigentümerin vorlegen oder darlegen, dass ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten nach § 10 Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) besteht. Zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nutzen Sie bitte dieses Formular und schildern Sie den beabsichtigten Nutzungszweck. Liegen nach Prüfung des berechtigten Interesses keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Bereitstellung der Daten den überwiegend schutzwürdigen Interessen des/der Eigentümers/Eigentümerin entgegenstehen, können personenbezogene Daten ausschließlich für den angegebenen Nutzungszweck übermittelt werden. Laut Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BBgDSG) wird die Übermittlung personenbezogener Daten durch technische Vorkehrungen besonders geschützt.
Wir bieten Dienstleistungen im Bereich des amtlichen Vermessungswesens sowie baubegleitende Vermessungen:
Teilungs-/Zerlegungsvermessung
Unschädlichkeitszeugnis/Identitätsbescheinigung
Neben der Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster und unseren Vermessungsdienstleistungen beraten wir in sämtlichen Fragen rund ums Grundstück.
Kontakt
Adresse
Landkreis Barnim, Katasterbehörde
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden