Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Katasterbehörde

Die Katasterbehörde ist zuständig für die Dokumentation der Flurstücksgrenzen und baulichen Anlagen sowie für die Bereitstellung von Informationen aus dem sogenannten Liegenschaftskataster. Dies umfasst u.a. Angaben zur tatsächlichen Nutzung (Nutzungsart), Bodenschätzung oder auch die nachrichtlich geführte Information zum Eigentümer (nur für Personen mit berechtigtem Interesse). Durch die räumliche Festlegung von Eigentumsgrenzen ist das Liegenschaftskataster Teil der Eigentumssicherung an Grund und Boden.

Unsere Themen und Leistungen

Die im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführten beschreibenden  Informationen der Liegenschaften, z.B. Eigentümer, Lagebezeichnung, Nutzungsart, Fläche, Bodenwertzahlen, aber auch die geometrischen Informationen der Liegenschaften können in verschiedenen Datenformaten oder als Ausdruck auf fälschungsgeschütztem Papier zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Angaben zum/zur Eigentümer/in werden nur weitergegeben an den/die betroffene/n Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/n eines Grundstückes sowie an Personen, die eine Vollmacht des/der Eigentümers/Eigentümerin vorlegen oder darlegen, dass ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten nach § 10 Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) besteht. Zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nutzen Sie bitte dieses Formular und schildern Sie den beabsichtigten Nutzungszweck. Liegen nach Prüfung des berechtigten Interesses keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Bereitstellung der Daten den überwiegend schutzwürdigen Interessen des/der Eigentümers/Eigentümerin entgegenstehen, können personenbezogene Daten ausschließlich für den angegebenen Nutzungszweck übermittelt werden. Laut Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BBgDSG) wird die Übermittlung personenbezogener Daten durch technische Vorkehrungen besonders geschützt.

Wir bieten Dienstleistungen im Bereich des amtlichen Vermessungswesens sowie baubegleitende Vermessungen:

Gebäudeeinmessung

Teilungs-/Zerlegungsvermessung

Grenzvermessung

Amtlicher Lageplan

Gebäudeabsteckung

Einmessungsbescheinigung nach BbgBO

Grenzzeugnis
 

Vereinigungsanträge

Flurstücksverschmelzung

Unschädlichkeitszeugnis/Identitätsbescheinigung

Neben der Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster und unseren Vermessungsdienstleistungen beraten wir in sämtlichen Fragen rund ums Grundstück.

Kontakt

Adresse

Landkreis Barnim, Katasterbehörde

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus

16225 Eberswalde

03334 214-1902

katasterbehoerde(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden