Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Flurstücksdatenrückverfolgung (bis 1933)

Wenn es um den Eigentümerwechsel eines Grundstückes geht, wird eine Bescheinigung über die Alteigentümer verlangt.

Die sogenannte Flurstücksdatenrückverfolgung können wir offiziell bis zum Jahr 1933 vornehmen. Aber auch weiter zurückreichende Recherchen bis zum Jahr 1865 sind möglich.

Wertvolle Grundlage bildet hierfür unser umfangreiches historisches Archivmaterial.

Für die Flurstücksdatenrückverfolgung werden Gebühren nach der Gebührenordnung (je angefangene Arbeitshalbstunde) für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Angaben zum Eigentümer werden nur weitergegeben an den betroffenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstückes sowie an Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen oder darlegen, dass ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten nach § 10 Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) besteht.

Zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nutzen Sie bitte dieses Formular und schildern Sie den beabsichtigten Nutzungszweck.

Kontakt

Adresse

Landkreis Barnim, Katasterbehörde

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus

16225 Eberswalde

03334 214-1902

katasterbehoerde(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden