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Lokale Aktionsgruppe (LAG) Barnim e. V.

Landwirt untersucht Maispflanze auf dem Feld. Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Ackerland. Agronomin untersucht Maissetzling

Anfang 2007 haben sich im Landkreis Barnim lokale Akteurinnen und Akteure zu der lokalen Aktionsgruppe (LAG) Barnim zusammengeschlossen, um auf Grundlage des LEADER-Wettbewerbs des Landes Brandenburg eine neue Strategie für die ländliche Entwicklung aufzustellen. Hintergrund war, dass die Gründung einer LAG, die Aufstellung einer ländlichen Entwicklungsstrategie und die damit verbundene Anerkennung als "LEADER-Region" eine wichtige Voraussetzung für die Förderung von Projekten im ländlichen Raum darstellt.

Mit der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) hat sich die LAG Barnim für die EU-Förderperiode 2023-2027 erneut als LEADER-Region beworben. Am 9.12.2022 wurde die LAG Barnim offiziell vom Brandenburgischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz wieder als LEADER-Region anerkannt. Die RES der LAG stellt als Strategiepapier damit die entscheidende Grundlage für beabsichtigte Förderprojekte im ländlichen Raum im Kreis Barnim dar.

Die LAG Barnim ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die verschiedene sozioökonomische Gruppierungen repräsentiert. Die Mitglieder 

  • repräsentieren räumlich und thematisch den ländlichen Raum des Landkreises Barnim,
  • unterstützen den "Bottom-up-Ansatz" und
  • bilden auf der Entscheidungsebene der LAG das Verhältnis von mindestens 50 % Wirtschafts- und Sozialpartner ab.

Die Aufgaben und Ziele des LAG Barnim e.V.

Die Hauptaufgabe der LAG Barnim ist es, die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) zu begleiten und eine integrierte und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu fördern. Sie prüft z.B., ob geplante Projekte thematisch und räumlich in die RES passen und der Erreichung der dort festgelegten Ziele dienen. Diese inhaltliche Prüfung ist als informelle Vorstufe vor der formellen Antragstellung bei der Fördermittelstelle zu betrachten. Mit der Beantragung von Fördermitteln muss nachgewiesen werden, dass das Projekt in der LAG erörtert worden ist und als wichtiger Bestandteil der RES gesehen wird. Eine Förderung von Projekten ist nur möglich, wenn sie ein wichtiger Bestandteil der RES sind und dies durch die LAG bestätigt wird.

Weitere Informationen und Fördermöglichkeiten

Förderung der ländlichen Entwicklung im Landkreis Barnim