Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Bauordnungsrecht & Bauverfahren

Der Landkreis Barnim ist untere Bauaufsichtsbehörde und damit auch für die Erteilung von Baugenehmigungen zur Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen zuständig.
Ausgenommen ist hier die Stadt Eberswalde, die als große kreisangehörige Stadt selbst untere Bauaufsichtsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich ist.
Die Durchführung bauaufsichtlicher Genehmigungsverfahren setzt immer einen entsprechenden Antrag (Bauantrag) voraus. Die für diesen Antrag notwendigen Bauvorlagen müssen regelmäßig von einem von der Bauherrschaft zu bestellenden Objektplaner erstellt sein. Nähere Informationen, auch Formulare und Rechtsgrundlagen hierzu sind im Internet unter www.mil.brandenburg.de, Rubrik "Planen & Bauen" abrufbar.
Für Rückfragen oder bei speziellen Fragen und Problemen sind die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde zu den Sprechzeiten oder telefonisch erreichbar.
Unsere Leistungen
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigung Erteilung für Camping-, Wochenend- oder Golfplätze
Bauordnungsrechtliche Anfragen
Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben anzeigen
Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung
Gebrauchsabnahme fliegender Bauten
Löschung von Baulasten/Dienstbarkeiten - barnim.de
Kontakt
Adresse
Bauordnungs- und Planungsamt
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde