Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Abendgymnasium Aufnahme

Kurztext

Mit der Aufnahme in den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Zweiten Bildungsweg besteht die Möglichkeit, das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) zu erwerben.

Teaser

Am Abendgymnasium haben Erwachsene die Möglichkeit, das Abitur abzulegen.

Volltext

Mit der Aufnahme in den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Zweiten Bildungsweg besteht die Möglichkeit, das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) zu erwerben.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis mit dem Nachweis für den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit

Voraussetzungen

In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann aufgenommen werden, wer

  • mindestens 19 Jahre alt ist,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit und
  • den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder einen mindestens einsemestrigen Vorkurs erfolgreich absolviert hat.

Eine vergleichbare Tätigkeit ist insbesondere die Führung eines Familienhaushalts. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht.

Verfahrensablauf

Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Antragstellung, eine Aufnahme wird der Person vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt

Fristen

Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Referat 33

Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Zuständige Stelle

Jeweilige Schule

Landkreis Barnim - Kreisvolkshochschule Barnim

03334 34597

03334 383142

info(at)kvhs-barnim.de

KVHS Barnim

Fritz-Weineck-Straße 36
16227 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
In den Ferien bis 16 Uhr und gern nach Vereinbarung.

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Parkplatz vorhanden