Beschreibung
Nutztier- bzw. gewerblliche Tiertransporte sind sofern die Tiere innergemeinschaftlich oder in Drittstaaten verbracht werden sollen, von einer Gesundheitsbescheinigung (TRACES) zu begleiten. Darüber hinaus ist die Nämlichkeit und die Transportfähtigkeit der Tiere zu bestätigen. Lange Tiertransporte sind darüber hinaus vom amtlichen Tierarzt abzufertigen. Für die Beantragung solcher Gesundheitsbescheinigungen oder die Abfertigung von Transporten sind die folgenden Formulare zu nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EG) 1/2005 in Verbindung mit der Tierschutztransportverordnung
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag
- Angaben zum Transportfahrzeug
- Angaben zum Transporteur