Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Anlagen in, an, unter und über Gewässern

Beschreibung

Gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz ist die Errichtung und wesentliche Änderung von Anlagen in und an Gewässern genehmigungspflichtig.

Dazu gehören beispielsweise

  • Bootsstege
  • Durchlässe
  • Gewässerkreuzungen.

Auch Anlagen in der Nähe von Gewässern (z.B. Spundwände, Carports, Wege) zählen zu den genehmigungspflichtigen Anlagen. Die wasserrechtliche Genehmigung schließt alle weiteren für das Vorhaben nach Landesrecht und nach dem Bundesnaturschutzrecht erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen ein.

Kontakte nach Zuständigkeiten

TelefonZuständigkeit
03334 214-1504Steganlagen, Anbindepfähle
03334 214-1510Gewässerkreuzungen, Sonstige Anlagen
in, an, unter und über Gewässern

Landkreis Barnim - Wasserbehörde

+49 3334 2141520

+49 3334 2142520

wasserbehoerde(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

weitere Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden