Öffnungszeiten

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ÖPNV

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Parkplatz vorhanden

Anzeige einer illegalen Abfallablagerung

Beschreibung

Für die Aufnahme, Prüfung und Bearbeitung von Anzeigen über illegale Abfallablagerungen (auch Autowracks) ist die untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) zuständig. Hier werden die entsprechenden Anzeigen entgegengenommen und die notwendigen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und durchgeführt. Die UAWB veranlasst die Beseitigung von Abfallablagerungen im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. die Beräumung durch den Verursacher oder Eigentümer (ggf. durch Anordnung).

Benötigte Unterlagen

  • die Lage der illegalen Müllablagerung sollte möglichst genau beschrieben werden, z.B. mit Hilfe eines Lageplans
  • bei Ablagerungen innerhalb von Gemeinden auch mit Adressangaben
  • Angaben zu Abfallarten und Mengen sowie konkrete Hinweise auf den/die Verursacher, soweit bekannt
  • für ein entsprechendes Foto wären wir sehr dankbar

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise (Besonderheiten)

Illegale Müllablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro bestraft werden.

Landkreis Barnim - untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde / öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

+49 3334 2141502

+49 3334 2142502

umweltamt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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Dienstag 9 bis 18 Uhr

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Parkplatz vorhanden