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Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Anzeige Trinkwasser

Beschreibung

Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden.

Trinkwasser wird für folgende Zwecke verwendet:

  • zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken,

  • zur Körperpflege und Körperreinigung,

  • zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung komme und

  • zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Ausgehend vom Infektionsschutzgesetz ergeben sich in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung folgende Pflichten für die Besitzer von Kleinanlagen:

  1. Pflicht zur Anzeige beim Gesundheitsamt

  2. Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers

Anzeige beim Gesundheitsamt

Wenn Sie eine Kleinanlage betreiben, sind Sie verpflichtet, dies beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies regelt Paragraph 13 der Trinkwasserverordnung. Das betrifft sowohl die Erstanmeldung einer Neuanlage als auch die Nachanzeige für einen bereits (zum Teil jahrelang) betriebenen Hausbrunnen.

Untersuchung des Trinkwassers

Wenn Sie eine Kleinanlage erstmalig oder nach langem Stillstand in Betrieb nehmen, müssen Sie eine Erstuntersuchung durchführen lassen. Betroffen sind auch Anlagen, die bereits seit längerem betrieben werden, aber bisher noch nicht untersucht worden sind. Die Anzahl der bei der Erstuntersuchung zu analysierenden Parameter wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ihr Trinkwasser regelmäßig über ein dafür akkreditiertes Labor untersuchen zu lassen. Dies regelt Paragraph 14 der Trinkwasserverordnung.

Nutzen nur Sie und Ihre Familie das Wasser, müssen Sie alle mikrobiologischen Parameter jährlich untersuchen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Escherichia coli, Enterokokken, coliforme Bakterien und die so genannte Koloniezahl. Umfang und Häufigkeit der Untersuchung für alle chemischen und physikalischen Parameter legt das Gesundheitsamt fest.

Weitergehende Informationen enthält die Broschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen". Diese ist unentgeltlich im Gesundheitsamt erhältlich oder kann unter folgendem Link im Internet abgerufen werden:

Umweltbundesamt: "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen"[2]

Rechtsgrundlage(n)

Öffnungszeiten

Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden