Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

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ÖPNV

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Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten

Beschreibung

Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Im innerstaatlichen und internationalen Handelsverkehr ist das Freisein von Tierseuchen Vorbedingung für die Freizügigkeit des Handels. Die Tierseuchenbekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat und Tierhaltern, sowohl zum eigenen Schutze als auch zur planvollen Entwicklung des internationalen Tierverkehrs. Ohne weitsichtige Maßnahmen für die Gesundheit der Viehbestände ist keine Leistungszucht möglich.

Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen

Meldepflichtige Tierkrankheiten

Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es die meldepflichtigen Tierkrankheiten. Meldepflichtige Tierkrankheiten sind auf Haustiere und Süßwasserfische übertragbare Krankheiten. Diese Tierkrankheiten werden nicht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft, über sie muss jedoch ein ständiger Überblick vorhanden sein. Die Meldepflicht ist für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können und gut zu diagnostizieren sind. Die Kenntnis der Art, des Umfanges und der Entwicklung dieser Krankheiten ist für die frühzeitige Anwendung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen eine unerlässliche Voraussetzung.

Rechtsgrundlagen

Tiergesundheitsgesetz

Landkreis Barnim - Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt

+49 3334 2141601

+49 3334 2142601

gesundheitsamt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden