Beschreibung
Die untere Bodenschutzbehörde führt ein Kataster über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Altlasten und Altlast-Verdachtsflächen.
Laut § 4 des Umweltinformationsgesetzes hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde vorhanden sind. Auskunftseinholung zur Situation auf einem konkreten Grundstück wird besonders empfohlen bei Kaufinteresse und für Bauherren.
Rechtsgrundlage(n)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Umweltinformationsgesetz
Brandenburgisches Umweltinformationsgesetz (BbgUIG)
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz
Gebühren
Für umfangreiche Auskünfte werden je nach Aufwand auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes Gebühren erhoben. Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei.
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formloser schriftlicher Antrag mit Begründung der Antragstellung
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Angaben zum Grundstück mit Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück
- Soweit vorhanden Lageplan mit Kennzeichnung des Grundstückes