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ÖPNV

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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

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Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?

Volltext

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Zuständige Stelle

Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde

+49 3334 2141466

+49 3334 2142466

svb(at)kvbarnim.de

fahrerlaubnis(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

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