Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

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ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Bauantrag

Beschreibung

Im Baugenehmigungsverfahren wird die Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Anlagen geprüft. Dabei werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines konkreten Vorhabens nach Anforderungen des Baugesetzbuches, der Bauordnung und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, soweit sie das Vorhaben betreffen, geprüft.

Die untere Bauaufsichtsbehörde bestätigt den Eingang des Antrages und stellt innerhalb von zwei Wochen die Vollständigkeit fest. Die Antragsunterlagen sind hierbei entsprechend § 3 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung und eventueller besonderer Bauvorlagen entsprechend der Anlage 3 der benannten Verordnung, soweit sie für das Bauvorhaben erforderlich sind, einzureichen. Zur Erstellung dieser Unterlagen ist ein Entwurfsverfasser erforderlich. Ist der Antrag vollständig werden umgehend das gemeindliche Einvernehmen und die betroffenen fachbehördlichen Stellungnahmen eingeholt. Dabei gelten die Beteiligungsfristen von zwei Monaten nach § 36 BauGB für die zuständige Gemeinde und jeweils ein Monat nach § 69 Abs. 4 BbgBO für die Abgabe der Stellungnahme der Fachbehörden. Liegen das gemeindliche Einvernehmen und die Stellungnahmen der Fachbehörden vor ist über den Antrag innerhalb eines Monats zu entscheiden.

Die Baugenehmigung konzentriert alle für das Vorhaben notwendigen Entscheidungen von Fachbehörden, Befreiungs- und Abweichungsentscheidungen und entfaltet eine Feststellwirkung zum beantragten Vorhaben. Soll ein genehmigtes Vorhaben in einem nicht wesentlichen Umfang geändert werden, so müssen die Änderungen in einem erneuten Verfahren geprüft werden. Die Feststellwirkung wird bei Zulässigkeit, durch eine Änderungsgenehmigung wieder hergestellt.

Eine Baugenehmigung hat eine Geltungsdauer von sechs Jahren. Wird innerhalb dieser sechs Jahre mit dem Bau des Vorhabens begonnen, so verlängert sich die Geltungsdauer um ein weiteres Jahr. Das Bauvorhaben muss noch vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung fertig gestellt werden.

Formulare

Bauantrag
Baubeschreibung
Vertretung der Bauherrengemeinschaft
Erklärung des Objektplaners

Rechtsgrundlagen

  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
  • Baugebührenordnung (BauGebO)
  • rechtskräftiger Bebauungsplan

Kontakte nach Zuständigkeitsbereichen

TelefonZuständigkeitsbereich
03334 214-1364Gemeinde Ahrensfelde, Gemeinde Panketal, Stadt Bernau bei Berlin, Stadt Werneuchen
03334 214-1865Gemeinde Wandlitz, Gemeinde Schorfheide, Amt Biesenthal-Barnim, Amt Britz-Chorin-Oderberg, Amt Joachimsthal
03334 214-1368Sonderbauvorhaben im Landkreis Barnim

Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt

+49 3334 2141360

+49 3334 2142360

bauordnungsamt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung

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