Beschreibung
Bauplanungsrechtliche Auskünfte beinhalten Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung/Bebauung einzelner Grundstücke bzw. die Zulässigkeit von Vorhaben (Neubau, Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung einer baulichen Anlage o.ä.) ungeachtet notwendiger Genehmigungen. Sie klären, ob bzw. in welchem Umfang ein geplantes Vorhaben zulässig ist.
Bauplanungsrechtliche Anfragen können formlos gestellt werden. Auskünfte sind auch telefonisch oder per e-mail möglich. Es erfolgt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern lediglich eine unverbindliche planungsrechtliche Bewertung zur Nutzung und Bebaubarkeit eines Grundstückes vorbehaltlich anderer fachbehördlicher Entscheidungen.
Eine verbindliche Auskunft zur Zulässigkeit eines geplanten Vorhabens kann nur durch ein Baugenehmigungsverfahren bzw. eine Bauvoranfrage (Vorbescheid) erreicht werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Barnim.
Benötigte Unterlagen
- Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück bzw. Ort, PLZ, Straße, Hausnummer und ggf. Eigentümer)
- Beschreibung des geplanten Vorhabens (insbesondere Angaben zur Art der Nutzung, Angaben zur Größe der Bebauung und Lage auf dem Grundstück)
Formulare
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch - BauGB
Baunutzungsverordnung - BauNVO
- Bebauungsplan
- Flächennutzungsplan
- sonstige Satzungen nach BauGB
Kontakte nach Zuständigkeitsbereichen
Telefon | Städte / Gemeinden |
03334 214 1860 | Gemeinde Wandlitz, Stadt Bernau bei Berlin, Gemeinde Panketal |
03334 214 1707 | Amt Biesenthal-Barnim, Stadt Werneuchen, Gemeinde Ahrensfelde |
03334 214 1882 | Gemeinde Schorfheide, Amt Britz-Chorin-Oderberg, Amt Joachimsthal |