Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Beantragung von Mitteln im Rahmen des Schülerhaushaltes

Beschreibung

Der Landkreis Barnim gewährt Zuwendungen zu Projekten von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen (ab Kl.5) und weiterführenden Schulen im Landkreis Barnim nach Maßgabe dieser Richtlinie in Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 11.02.2015.

Mit der Förderung soll:

  • die Realisierung von Ideen der Schülerinnen und Schüler zur Gestaltung des Schulalltags unterstützt,
  • eine bessere Identifikation mit der Schule erreicht und
  • das eigenverantwortliche Planen und Abrechnen von öffentlichen Mitteln befördert werden.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Grundschulen und weiterführenden Schulen im Landkreis Barnim vertreten durch die beantragende Klassenlehrerin/den Klassenlehrer sowie die Schulleiterin/den Schulleiter.

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Schule reicht für ein Projekt oder mehrere Projekte der Schülerinnen und Schüler einen durch die Schulleitung, die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer und die projektverantwortlichen Schülerinnen und Schüler unterzeichneten Antrag ein. Dem Antrag ist eine durch die Schülerinnen und Schüler formulierte Darstellung des Projektes/der Projekte beizufügen.

Die Entscheidung, für welche Projekte der Schülerinnen und Schüler die Förderung beantragt werden soll, trifft der Schülerrat. Die Entscheidung des Schülerrates ist dem Antrag beizufügen.

Die Antragstellung hat spätestens vier Wochen vor Beginn des Projektes/der Projekte beim Landkreis Barnim zu erfolgen. 

Landkreis Barnim - Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt

+49 3334 214-1774

+49 3334 214-2774

Liegenschafts-Schulverwaltungsamt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden