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Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben anzeigen

Kurztext

Die Bauherrin oder der Bauherr muss den Beginn der Ausführung genehmigungsbedürftiger Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde in Textform mitteilen.

Teaser

Melden Sie den Beginn genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde. 

Volltext

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitteilen, wann Sie mit Ihrem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige, Formular Baubeginnanzeige
  • Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
  • ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen

Voraussetzungen

Mit der Ausführung Ihres genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsfrei gestellten Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt.

Spätestens mit der Baubeginnanzeige müssen Sie die erforderlichen bautechnischen Nachweise einreichen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde den geplanten Baubeginn mindestens 1 Woche zuvor in Textform an.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind. Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

Fristen

Anzeigefrist: mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten

Weiterführende Informationen

Wird die Baubeginnanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt

+49 3334 2141360

+49 3334 2142360

bauordnungsamt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung

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