Beschreibung
Nach der EU-Grundrechte-Charta, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie nach der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder Mensch das Recht, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst verfügen zu können (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
- Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Unterstützung bei der Einsichtnahme in die Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten und der Wahrnehmung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang
- Koordinierung von Anliegen zwischen der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg und dem Landkreis Barnim
In seiner Aufgabenerfüllung ist der Datenschutzbeauftragte besonders zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf die Betroffenen zulassen, verpflichtet. Er ist in seiner Eigenschaft weisungsfrei.