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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Kurztext

  • Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
  • als Nachweis der erfolgreichen Zulassung Ihres Fahrzeugs gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassung kann von natürlichen Personen oder juristischen Personen, zum Beispiel Unternehmen, beantragt werden
  • enthält Angaben zum Fahrzeug und zur Halterin oder zum Halter
  • muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • wesentliches Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen
  • EU-weit gültig
  • früher war das der Fahrzeugschein
  • Beantragung online über i-Kfz oder persönlich möglich
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Teaser

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:

  • Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
  • Vorlage alte ZB I oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
  • Vorlage ZB II.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandeburg:

11,10 € für eine Ausstellung der ZB I außerhalb des Zulassungsverfahrens.

Verfahrensablauf

Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Land Brandenburg:

Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

06.09.2024

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).

Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

+49 3334 2141466

+49 3334 2142466

kfz-fe(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin

Öffnungszeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.

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Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden