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Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen

Kurztext

  • Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen
    • Errichtung oder Grundrissänderung (Anbau/Teilabriss) eines Gebäudes auf einem Grundstück
    • Veranlassung der erforderlichen Liegenschaftsvermessung im Anschluss an die Errichtung beziehungsweise Grundrissänderung eines Gebäudes
    • Verantwortlich: Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer
    • zuständig: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder zuständige Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt

Teaser

Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.

Volltext

Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
  • Angaben zu dem betroffenen Grundstück / Flurstück

Voraussetzungen

Ein Gebäude wurde errichtet oder der Grundriss des Gebäudes wurde verändert.

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
  • eine erbbauberechtigte Person,
  • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
  • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

Verfahrensablauf

Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Übernahme der Gebäudeveränderung in das Liegenschaftskataster

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Zuständige Stelle

Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in

Landkreis Barnim - Katasterbehörde - Vermessung

+49 3334 2141902

+49 3334 2142901

vermessung(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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