Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

Kurztext

  • Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an.
  • Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Zähne vermitteln
  • Mundhygiene verbessern
  • Zahnerkrankungen erkennen und verhüten
  • Information und Beratung der Eltern  
  • Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

Teaser

Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen

Volltext

Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
  • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.

Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.

Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.

Die Untersuchungen erfolgen jährlich.

Fristen

Keine

Formulare/Schriftformerfordernis

keine

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

23.07.2021

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

Öffnungszeiten

Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden


Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

0331 866-0

0331 866-5108

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Rollstuhlgerecht