Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

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ÖPNV

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Parkplatz vorhanden

EG Zulassung von Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben

Beschreibung

Nach den veterinär- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen wollen, eine Zulassung. Hierzu gehören im Bereich des Rotfleisches (z. B. Schweine- oder Rindfleisch) und Weißfleisches (Geflügelfleisch) in der Regel Schlachtbetriebe, Zerlegebetriebe und Verarbeitungsbetriebe. Ferner müssen bestimmte Milch- und Fischverarbeitende Betriebe sowie bestimmte Hersteller von Eiprodukten zugelassen werden. Auch Großküchen können unter die Zulassungspflicht fallen.

Formulare

Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

+49 3334 2141600

+49 3334 2142600

veterinaeramt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden