Beschreibung
Mit geothermischen Anlagen kann aus dem Untergrund Wärme oder Kälte gewonnen werden. Die Anlagen können eine sinnvolle Ergänzung im Bereich der Energieversorgung (Wärme oder Warmwasserbereitung) für Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber auch für Teile von Kommunen oder ganzen Städten darstellen.
Die Errichtung und die Inbetriebnahme von Wärmepumpen ist anzeige- beziehungsweise erlaubnispflichtig. Eine Anzeigepflicht ist für den Erdaufschluss grundsätzlich erforderlich. Ob das Vorhaben einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf, ist von der Art der Anlage und deren Leistung abhängig.
Die Antragsunterlagen sind bei der unteren Wasserbehörde spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Das durchführende Bohrunternehmen muss die Zertifizierung nach dem Regelwerk DVGW W 120 nachweisen.
Eine erste grobe Einschätzung, ob Ihr Standort für Geothermie geeignet ist, können Sie über das Geothermieportal erhalten.
Diese Informationen ersetzen jedoch keine Fachplanung. Besonders sei an dieser Stelle auf das Vorhandensein von Wasserschutzgebieten verwiesen, woraus sich für die Nutzung von Geothermie auch Restriktionen ergeben.
direkter Kontakt
Telefon: 03334 214-1583
wasserbehoerde(at)kvbarnim.de
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Gebühren
Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises.