Beschreibung
Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise treiben möchte, bedarf einer Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Rechtsgrundlage(n)
Benötigte Unterlagen
- Amtstierärztliches Zeugnis des Heimatkreises
- Bestandsregister
- Begleitpapiere