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Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

Kurztext

  • Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme
  • Meldepflicht: mindestens ein Monat im Voraus
  • dauerhafte Errichtung im Zeitraum von mindestens 7 Tagen im Jahr
  • Tierhaltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
  • Voraussetzung: Einhaltung von Tier-, Arten- und Naturschutz

Teaser

Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.

Volltext

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

Voraussetzungen

  • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
  • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.

Fristen

Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

02.05.2024

Landkreis Barnim - Naturschutz

+49 3334 2141387

+49 3334 2142387

naturschutzbehoerde(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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Dienstag 9 bis 18 Uhr

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