Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Fischereifahrzeug für die Aalfischerei registrieren

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Angaben zu Fischereifahrzeugen tätigen
  • Zuständig: untere Fischereibehörde

Teaser

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei registrieren).

Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.

Voraussetzungen

Sie müssen zur Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde an.
  • In der Anmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, der Zeitpunkt ab wann das Fahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
  • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird in ein Verzeichnis aufgenommen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken einsetzen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden. Das Fischereifahrzeug wird dann von der zuständigen unteren Fischereibehörde aus dem Verzeichnis gelöscht.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden