Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

Kurztext

  • Grundstücksvermessung

  • Liegenshaftsvermessung

  • Verschmelzung von Flurstücken

Teaser

Wie können mehrere Einzelgrundstücke zu einem neuen Gesamtgrundstück zusammengelegt werden?

Volltext

Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

Voraussetzungen

Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

Bearbeitungsdauer

1-6 Monate

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Zuständige Stelle

Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Öffnungszeiten

Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden