Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft

Beschreibung

Der Landkreis Barnim stellt finanzielle Mittel zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft zur Verfügung. Wichtige Zielsetzungen sind die uneingeschränkte und generationenübergreifende gesellschaftliche Teilhabe, Demokratieförderung und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit.

Auf Grundlage der Richtlinie können insgesamt bis zu 300.000 € für verschiedene Projekte bewilligt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Bürgerstiftungen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz und Wirkungsbereich im Landkreis Barnim. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 € für investive Projekte. Der Landkreis kann hier bis zu 90 % der Aufwendungen übernehmen. Alle anderen Projekte können jeweils mit bis zu 10.000 € durch eine Vollfinanzierung gefördert werden.

Verfahrensablauf
Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres im Dezernat II, Finanzverwaltung/Controlling des Landkreis Barnim eingegangen sein. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist das Datum des Eingangsstempels des Landkreises Barnim.

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zur Förderung von Ehrenamt im Landkreis Barnim

Landkreis Barnim - Dezernat für Öffentliche Ordnung, Bildung und Finanzen

+49 3334 214-1199

+49 3334 214-2199

finanzdezernent(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden