Beschreibung
Der Landkreis Barnim stellt finanzielle Mittel zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft zur Verfügung. Wichtige Zielsetzungen sind die uneingeschränkte und generationenübergreifende gesellschaftliche Teilhabe, Demokratieförderung und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit.
Auf Grundlage der Richtlinie können insgesamt bis zu 300.000 € für verschiedene Projekte bewilligt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Bürgerstiftungen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz und Wirkungsbereich im Landkreis Barnim. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 € für investive Projekte. Der Landkreis kann hier bis zu 90 % der Aufwendungen übernehmen. Alle anderen Projekte können jeweils mit bis zu 10.000 € durch eine Vollfinanzierung gefördert werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres im Dezernat II, Finanzverwaltung/Controlling des Landkreis Barnim eingegangen sein. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist das Datum des Eingangsstempels des Landkreises Barnim.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie zur Förderung von Ehrenamt im Landkreis Barnim