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ÖPNV

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Parkplatz vorhanden

Genehmigungen zum Beseitigen/Beschneiden von Bäumen

Beschreibung

Die Veränderung von Bäumen ist verboten und erfordert deshalb in den meisten Fällen eine Genehmigung. Das gilt für:

  • Fällungen
  • Beschneiden/Kappungen
  • Schachtarbeiten/Versiegelungen im Wurzelbereich


bei Bäumen ab einem Stammumfang ab 60 Zentimetern. Ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen fallen nicht unter die Verbote.

Wichtiger Hinweis: In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen aus Artenschutzgründen Bäume nur in bestimmten Fällen beseitigt werden. Ist die Beseitigung unumgänglich, muss meist eine Befreiung von dem Verbot eingeholt werden. Bitte rufen Sie uns vorher an!

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Naturschutzbehörde, für Bäume in Wandlitz, Marienwerder und in der Stadt Biesenthal das dortige Ordnungsamt.

Maßnahmen an Bäumen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert sind nicht verboten. Die getroffenen Maßnahmen sind jedoch der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der gefällte Baum oder die entfernten Teile sind mindestens zehn Tage nach der Mitteilung zur Kontrolle bereitzuhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Baumfällantrag
  • Baumbestandsplan
  • Fotos

Gebühren

  • mindestens 50 Euro

Rechtsgrundlagen

BarBaumSchV

BNatSchG

Landkreis Barnim - Natur- und Denkmalschutzbehörde

+49 3334 2141387

+49 3334 2142387

denkmalschutz(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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Parkplatz vorhanden