Beschreibung
Nutztier- bzw. gewerbliche Tiertransporte sind sofern die Tiere innergemeinschaftlich oder in Drittstaaten verbracht werden sollen, von einer Gesundheitsbescheinigung (TRACES) zu begleiten.
Für die Erstellung einer solchen Bescheinigung sind unterschiedliche Angaben zur Tierart und zum Transport erforderlich. Aus diesem Grund gibt es das Formular zur Anmeldung einer Sendung-TRACES, welches vollständig ausgefüllt mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Transport beim Veterinäramt vorliegen muss.
TRACES (englisch TRAde Control and Expert System) ist ein am 1. April 2004 von der Europäischen Union (EU) eingeführtes Datenbanksystem für das Veterinärwesen, das den Transport sowie die Ein- und Ausfuhr von Produkten tierischen Ursprungs und lebenden Tieren überwacht.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.
Gebühren
- Gebührenpflichtig gemäß gültiger Gebührenordnung des Landes Brandenburg
Rechtsgrundlagen
- EU-Tiergesundheitsrechtsakt (Verordnung (EU) 2016/429)
- Tiergesundheitsgesetz
- Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung