Beschreibung
Der Bereich der Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung ist der zuständige Ansprechpartner für Unternehmen, die im Landkreis Barnim:
- Nutztiere halten und schlachten, inkl. Direktvermarktung von Fleisch- und Fleischerzeugnissen
- Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft erzeugen, behandeln, herstellen und inverkehrbringen
- Erzeugnisse, wie Kosmetika, Bedarfsgegenstände mit Lebensmittel- oder Körperkontakt, Tabakerzeugnisse oder Tätowiermittel herstellen und inverkehrbringen
- Lebensmittel und Erzeugnisse importieren oder exportieren
Wir sind auch zuständig, wenn Sie uns Informationen oder Beschwerden über oben genannte Einrichtungen oder Informationen zu Erkrankungen nach dem Verzehr oder Gebrauch von Lebensmitteln oder Erzeugnissen mitteilen möchten.
Benötigte Unterlagen
Bitte geben Sie uns formlos per E-Mail, Post oder auch telefonisch alle spezifischen Angaben zum Beschwerde- oder Erkrankungsfall. Wir besprechen mit Ihnen gezielt das weitere Vorgehen
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung EG Nr. 178/2002 vom 28.01.2002 (L 31)