Beschreibung
Rückverfolgbarkeit bedeutet die Möglichkeit, ein Nutztier, ein Lebensmittel oder Rohstoffe zur Lebensmittelherstellung oder Verpackungsmittel von Lebensmitteln auf allen Ebenen der Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen verfolgen zu können - immer einen Schritt vor und einen Schritt zurück oder vom Versender zum Empfänger von Erzeugnissen.
Damit soll gewährleistet werden, dass nicht sichere Lebensmittel gemäß Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002) gezielt über alle Vertriebsstufen "vom Markt genommen" werden können oder ggf. zeitnah eine Verbraucherinformationen gewährleistet ist.
Merkblatt
Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Erzeugnissen
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung EG Nr. 178/2002 vom 28.01.2002 (L 31)
Weitere Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt