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Jagdschein Änderung

Kurztext

Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein

Teaser

Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.

Volltext

Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnis und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..

Erforderliche Unterlagen

Jagdschein

Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis

Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg

Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR

Verfahrensablauf

Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin

Fristen

Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden