Beschreibung
Jugendgerichtshilfe unterstützt Jugendliche (14. bis 17. Lebensjahr) oder Heranwachsende (18.- bis 21. Lebensjahr) und junge Erwachsene im Strafverfahren.
Die Jugendgerichtshilfe hat die Aufgabe, im Verfahren die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden zur Sprache zu bringen. Sie kann dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine geeignete, dem jungen Menschen angepasste Maßnahme vorschlagen.
Ferner betreut die Jugendgerichtshilfe den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im gesamten Verfahren, informiert über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung, vermittelt, kontrolliert die vom Amtsgericht ggf. erteilten Auflagen und Weisungen und vieles andere mehr.