Beschreibung
Die untere Wasserbehörde des Landkreises prüft die Planungsunterlagen für eine Erstellung, eine wesentliche Veränderung sowie für den Betrieb von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung, das heißt für Schmutzwasserkanalisationen und Niederschlagswasserkanalisationen. Diese sind bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Des Weiteren unterliegt die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, der Anzeigepflicht bei der unteren Wasserbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über die Anzeige von Kanalisationsnetzen gemäß § 71 Brandenburgisches Wassergesetz (KanalnetzAnzeigeVV)
Gebühren
Für die Prüfung einer Anzeige eines Kanalisationsnetzes für die öffentliche Abwasserbeseitigung wird eine Gebühr fällig. Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises.
Formulare
Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anlage 2 - Anlage Baubeschreibung
Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anlage 3 - Mitteilung über den Baubeginn
Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anlage 4 - Mitteilung über die Fertigstellung
Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anhang 4.1 zur Mitteilung über die Fertigstellung
Erklärung der Baubetreuung zur Fertigstellung
Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anhang 4.2 zur Mitteilung über die Fertigstellung
Bestätigung der Prüfung der Dichtheit der Kanalisation und zugehöriger Bauwerke zur Fertigstellung
Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anhang 4.3 zur Mitteilung über die Fertigstellung
Bestätigung der Prüfung der Mängelfreiheit der Kanalisation im Ergebnis der Kamerabefahrung zur Fertigstellung
Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anhang 4.4 zur Mitteilung über die Fertigstellung
Bestätigung der Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Betriebssicherheit der techn. Anlagen und Einrichtungen in der Kanalisation zur Fertigstellung
Kontakte nach Zuständigkeit
Kontakt | Zuständigkeitsbereich |
03334 214-1511 | Eberswalde, Schorfheide Ost |
03334 214-1516 | Joachimsthal, Britz-Chorin-Oderberg, Schorfheide West |
03334 214-1519 | Bernau, Ahrensfelde |
03334 214-1521 | Panketal, Werneuchen |
03334 214-1507 | Biesenthal-Barnim, Wandlitz |