Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Kennzeichnung von Einhufern

Beschreibung

Einhufer dürfen aus einem Bestand nur verbracht oder abgegeben werden, wenn sie von einem Dokument zur Identifizierung begleitet sind (Equidenpass). Alle Pferde, geboren ab dem 01.07.2009 müssen innerhalb von sechs Monaten durch einen Transponder gekennzeichnet und mit einem Equidenpass identifiziert werden können.

Equiden, die vor dem 30. Juni 2009 geboren und schon einen Equidenpass haben, gelten als ausreichend gekennzeichnet und identifizierbar. Pferde, die vor dem 30. Juni 2009 geboren sind, jedoch noch keinen Equidenpass haben, müssen dieses Dokument bis spätestens 31. Dezember 2009 einholen.

Rechtsgrundlage(n)

Landkreis Barnim - Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt

+49 3334 2141601

+49 3334 2142601

gesundheitsamt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden