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Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Kurztext

  • Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung
  • Führerschein muss beziehungsweise kann auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers neu ausgestellt werden
    • neue Ausstellung nötig, wenn das Dokument abhandengekommen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Teaser

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Volltext

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Voraussetzungen

Land Brandenburg:

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, welche Fahrerlaubnisklassen Ihnen bereits erteilt wurden. Sie kann hierzu entsprechende Registerauskünfte einholen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Weiterführende Informationen

Land Brandenburg:

Das neu ausgestellte Führerscheindokument erhält eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Besitzsstand der Fahrerlaubnis ist davon nicht betroffen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

26.10.2022

Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

+49 3334 2141466

+49 3334 2142466

kfz-fe(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin

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Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr

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