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ÖPNV

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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

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Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

Volltext

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Zuständige Stelle

Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde

+49 3334 2141466

+49 3334 2142466

svb(at)kvbarnim.de

fahrerlaubnis(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

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Parkplatz vorhanden