Beschreibung
Wenn Sie Zeuge oder Mitwisser eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (z. B. schlechte Haltungsbedingungen, Gewalt gegen Tiere, Vernachlässigung von Tieren, Qualzuchten) sind, können Sie beim zuständigen Veterinäramt (Ort des Geschehens in Barnim) Anzeige erstatten.
Füllen Sie bitte hierzu das Formular Tierschutzbeschwerde aus und schicken Sie uns dieses per E-Mail, Fax oder Post zu. Für Fundtiere, Ruhestörung, Geruchsbelästigung, Beißvorfälle und ähnliches ist das Ordnungsamt zuständig. Am Wochenende subsidiär die Polizei.
Für Rattenplagen oder anderen Schädlingsbefall ist das Gesundheitsamt zuständig. Verletzte Wildtiere und verwaiste Jungtiere können Sie der Unteren Naturschutzbehörde melden.
Gebühren
- Keine
Benötigte Unterlagen
- Wenn verfügbar aussagekräftige Fotos, Videos (USB-Stick oder einen Download-Link über Google Drive, Dropbox oder ähnliches).
- Benennung weiterer Zeugen
Rechtsgrundlagen
- Tierschutzgesetz
- Qualzucht-Datenbank
- Tierschutz-Hundeverordnung
- Hundehalteverordnung
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- Leitlinien und Gutachten - BMEL
- Leitlinien - TVT