Beschreibung
Durch regelmäßige Kontrollen überwachen wir die Einhaltung hygienischer Anforderungen in öffentlichen Einrichtungen und beraten deren Betreiber zu Fragen des Gesundheitsschutzes.
Betreiber einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 3 Abs. 2 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz sind verpflichtet, den Betrieb Ihrer Einrichtung vor Inbetriebnahme, die Schließung sowie Veränderungen dem SG Gesundheitsamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
Während der Kontrolle Ihrer Einrichtung halten Sie bitte den Hygieneplan bereit.