Beschreibung
Für die Überwachung kommen insbesondere Drogeriemärkte, Drogerien, Reformhäuser, Warenhäuser, Lebensmittelgeschäfte, Bioläden, Sexshops sowie Fitness- und Bodybuilding-Zentren in Frage.
Bei der Besichtigung wird insbesondere der hygienische Zustand von Betriebs- und Geschäftsräumen, Anlagen, Beförderungsmittel sowie Lagereinrichtungen überprüft.
Es wird darauf geachtet, dass das Arzneimittelsortiment ausschließlich Präparate enthält, die nach dem Arzneimittelgesetz oder nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel freiverkäuflich sind.